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Angebote

Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, die sich grundsätzlich an die gesamte Familie richtet. Die Hilfeform zielt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Familie als Betreuungs- und Erziehungsinstanz für alle in der Familie lebenden Kinder und Jugendlichen. Hauptaufgabe der ambulanten Arbeit ist Hilfe zur Erziehung, die vor Ort im häuslichen Umfeld der Familie geleistet wird. Manchmal lassen dies die Umstände nicht zu, wenn zum einen Frauen mit ihren Kindern im Frauenhaus oder zum anderen geflüchtete Familien in Wohnunterkünften übergangsweise leben und Unterstützung benötigen. In diesen Fällen arbeiten wir ressourcenorientiert mit den Frauen, ihren Kindern und Familien, um in diesen Übergangssituationen gezielte Unterstützung anzubieten und Perspektiven zu entwickeln. 

Es gilt die vorhandenen Ressourcen des Familiensystems zu erkennen und zu stärken.

Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII

Bei der Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe handelt es sich um eine ambulante sozialpädagogische Unterstützung, welche mit Blick auf das Wohl der jungen Menschen eine passgenaue, individuelle Hilfeleistung erbringt. Die Leistung hat aufsuchenden Charakter und ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Die Durchführung der Leistung findet in der Familie oder in der eigenen Wohnung des Menschen und deren sozialem Umfeld statt. Kooperationen mit (sozialen) Institutionen, insbesondere auch mit Regelangeboten (Kita, Schule), sollen zur Unterstützung der Erziehungsverantwortung der Eltern und Herausführung aus ggfs. vorhandenen Isolierungstendenzen beitragen bzw. die soziale Integration des jungen Menschen fördern. Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich im Vergleich zur Sozialpädagogischen Familienhilfe nicht in erster Linie an das gesamte Familiensystem, sondern an einzelne Kinder und Jugendliche. Allerdings soll in dieser Hilfeform das soziale Umfeld (z.B. die Familie) zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen nach Möglichkeit in die Arbeit mit eingebunden werden. Grundsätzlich steht die Verselbstständigung im Mittelpunkt der Hilfe. Das bedeutet, dass der Wille und die Perspektive der jungen Menschen im Zentrum stehen.

Ambulantes Sozialpädagogisches Clearing

Bei dem Ambulanten Sozialpädagogischen Clearing (nach §27 ff SGB VIII), handelt es sich um eine Kurzzeithilfe, welche Perspektiven und Lösungsstrategien gemeinsam mit den Adressat*innen entwickelt. Neben einer ausführlichen Sozialdiagnostik wird das soziale Umfeld der Familie, sowie die weiteren beteiligten Institutionen berücksichtigt, um unterstützenden Ressourcen für den weiteren Prozess zu nutzen. Wir unterstützen die Adressat*innen dabei für sich passende Ziele zu formulieren, immer mit dem Hintergrund, dass sie die Expert*innen für ihre Lebenssituation sind und für sich individuelle Lösungen erarbeiten können. 

Das Hilfeangebot ist in der Regel auf einen Zeitraum von 3-4 Monaten angelegt und variiert je nach Themen, welche geklärt werden sollen. Das Ambulante Sozialpädagogische Clearing orientiert sich hierbei an den formulierten Fragen der Fallzuständigen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes. 

Es wird mit einem Bericht beendet, welcher gemeinsam mit der*den Adressat*innen besprochen wurde. In diesem Bericht werden Empfehlungen möglicher Anschlussmaßnahmen für die Adressat*innen verschriftlicht. 

Ambulante Sozialpädagogische Krisenintervention (ASK)

Bei der Ambulanten Sozialpädagogischen Krisenintervention (nach §27 ff SGB VIII), handelt es sich um eine Kurzzeithilfe, welche in Krisensituationen, auf Basis von lösungsorientierten und organisationsfokussierten Methoden, Entlastungen ermöglicht, Gefährdungen erkennt und reduziert, sowie mit den Adressat*innen an Bewältigungsstrategien arbeiten kann.

Das Hilfeangebot ist auf einen Zeitraum von 6-8 Wochen angelegt und variiert je nach Umfang der zu regelnden Bedarfe und in Absprache mit der zuständigen Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes, den Empfänger*innen und den fallzuständigen Kolleg*innen des Trägers in der Höhe der Fachleistungsstunden.

Ziele: 

  • Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und Verhinderung einer langfristigen Fremdunterbringung des/der Kindes/r
  • Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes mit der Familie
  • Aktivierung familiärer und sozialräumlicher Ressourcen zur Unterstützung des Familiensystems

Bei Bedarf kann ein Ambulantes Sozialpädagogisches Clearing angeschlossen werden.